Willkommen auf der Seite vom HSM - Vermessungsbüro
Das Büro für Vermessungsleistungen an Grund und Boden und Sachverständiger in Lüneburg.
Das Vermessungsbüro in Lüneburg

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Rüdiger Mellentin

Beratender Ingenieur
Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen

Ihr Partner für Dienstleistungen im Vermessungsbereich:

Kataster-
Vermessung

Amtliche
Lagepläne

Ingenieur-
Vermessung

Gutachten

Flur-Bereinigung

Scanning

Geo-Informations-
Systeme

Weitere
Leistungen

HSM-Vermessung bietet ein breites Spektrum.

Amtliche Vermessung

Bildung neuer Flurstücke mit örtlicher Vermessung der alten und/oder neuen Grenzen (Grenzsteine) oder durch Sonderung, d.h. durch häusliche geometrische Festlegung des neuen Grenzverlaufs.

  • aufgrund von Verträgen oder örtlicher Angaben
  • nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und des städtebaulichen Entwurfs
  • im freiwilligen oder gesetzlichen Umlegungsverfahren
  • im Freiwilligen Landtauschverfahren

Berechnung der neuen Grundstücksflächen Antrag auf Übernahme in den Katasternachweis Beschaffung der neuen Katasterauszüge zur Eigentumsumschreibung.

  • Übertragung der geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen in die Örtlichkeit und Abmarkung dieser festgestellten Grenzpunkte
  • Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen vor Baubeginn oder nach Abschluss der Bebauung
  • Erstmalige Abmarkung der durch Sonderung entstandenen Grundstücksgrenzen
  • Feststellung der Umringsgrenzen eines Bodenordungsverfahren (Umlegung, Flurbereinigung)
  • Aufnahme des Amtlichen Grenzdokumentes (Rechtssicherheit)
  • Antrag auf Übernahme in den Katasternachweis
  • Örtliches Freilegen von im Kataster nachgewiesenen Grenzzeichen, ohne Neuabmarkung bei fehlenden Grenzsteinen
  • Kennzeichnen von Grenzpunkten durch Holzpfähle, die bei einer Zerlegung im Wege einer Sonderung entstanden sind.
  • Einmessung der Gebäude nach Fertigstellung gemäß Niedersächsischem Kataster- und Vermessungsgesetz
  • Antrag auf Übernahme in den Katasternachweis

Grenzfeststellung und Schlussvermessung zur Bildung neuer Flurstücke nach Ausbaumaßnahmen mit Abmarkung der neuen Grenzen an

  • Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen
  • Gewässern und Deichanlagen
  • Schienenverkehrswegen

Aufnahme des Amtlichen Grenzdokumentes Berechnung der neuen Flurstücksflächen Antrag auf Übernahme in den Katasternachweis mit Beschaffung der neuen Katasterauszüge zur Eigentumsumschreibung.

  • Feststellung und Abmarkung der Verfahrensgrenze
  • Verdichtung des Aufnahmenetzes
  • Abmarkung und Aufmessung des Wege- und Gewässernetzes und der Bedingungsgrenzen
  • Hofraumvermessung
  • Absteckung, Abmarkung und Aufmessung der neuen Zuteilungsgrenzen
  • Berechnung sämtlicher Koordinaten und Flächen inklusive der Werteinheiten
  • Herstellung der Zuteilungskarten
  • Abgabe von Flurstücksbezeichnungen, Flächengrößen, Grenzlängen und weiterer Angaben zum Flurstück
  • Beratung in allen Fragen rund um das Grundstück und seine Bebauung (Teilungsgenehmigungs- und Bauantragsverfahren
  • Pläne im beliebigem Maßstab aus digitalen und analogen Karten
  • Anfertigung und Beglaubigung des amtlichen Lageplanes zum Bauantrag gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (einfacher oder qualifizierter Lageplan)
  • Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
  • Eintragung der Abstandsbauflächen
  • Berechnung der Grundflächen- und Geschoßflächenzahl
  • Darstellung und Vermaßung der geplanten baulichen Anlagen
  • Sachverständigenbescheinigung bei genehmigungsfreien Bauvorhaben
  • Anfertigung der Planunterlage nach dem Katasternachweis
  • Aufmessung der planungsrelevanten Topografie inklusive Höhenaufmaß
  • Auswertung und Einarbeitung in die Plangrundlage
  • Abgabe auf Datenträger zur Weiterverarbeitung in CAD-Systemen
  • Geometrische Prüfung der Festlegungen des Bebauungsplanes und Abgabe der vermessungstechnischen Bescheinigung
  • Verschmelzung bestehender alter Flurstücksgrenzen zur Vermeidung von Flurstücksbildungen bei nicht mehr relevanten Grenzen
  • Lage- bzw. Höhenbescheinigung über die Einhaltung der im Bauantrag genehmigten Grenzabstände bzw. der Höhenlage
  • Erstellung von Gutachten bei Grenzstreitigkeiten
  • Ermittlung von Grenzabständen
  • Gutachtliche Äußerungen zum historischen Grenznachweis

öffentlich bestellt

Ingenieur-Vermessung

Aufmessung der baulichen Anlagen und Topographie:

  • Kanal- und Leitungssysteme
  • Grünflächen, Einzelbäume
  • Straßen- und VerkehrsflächenBösch
  • ungen und Gräben
  • Sondernutzungsflächen
  • Einzelhöhenpunkte

Darstellung nach verschiedenen Zeichenvorschriften im beliebigen Maßstab.

  • Aufmessung des Urgeländes nach Lage und Höhe
  • Höhenplan mit Höhenschichtlinien und Einzelpunkten
  • Anfertigung von Längs- und Querprofilen
  • Berechnung der möglichen Entnahmemenge (Sand- und Kiesgruben) bei gegebenem Horizont
  • Wiederholungsmessungen während und nach Beendigung der Baumaßnahme und Berechnung der tatsächlichen Entnahmemengen
  • Berechnung von Füllmengen bei Deponieflächen
  • Absteckung der Rekultivierungsflächen nach Lage und Höhe
  • Kontrollmessungen und Dokumentation
  • Prüfung der Detailgeometrie des Entwurfs und Erstellen von Absteckplänen.
  • Absteckung der Gebäudehauptpunkte für den Bodenaushub.
  • Übergabe Höhenfestpunkt.
  • Feinabsteckung der Achsen auf Schnurgerüst.
  • Kontrollaufmessung und Übergabe Absteckungsprotokoll.
  • Absteckung sonstiger Bauwerkspunkte.
  • Anlegen eines örtlichen Bezugssystems vor Baubeginn
  • Baubegleitende Absteckungen aller Art
  • Aufmaß einzelner Bauabschnitte mit Massenberechnungen
  • Überwachungsmessungen nach Lage und Höhe während der Bauzeit
  • Aufmaß nach Fertigstellung und Anfertigung Bestandslageplan
  • Wiederkehrende Kontrollmessungen nach Lage und Höhe zur Beweissicherung
  • Ermittlung, Berechnung und Dokumentation von Lage- und Höhenänderungen

Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern:

  • Kanal- und Leitungskataster
  • Baum- und Grünflächenkataster
  • Deponiekataster
  • Friedhofskataster
  • Nutzflächenkataster

Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen. Datenschnittstelle mit GIS-Systemen.

  • ALK-Digitalisierung
  • Aufbereitung und Digitalisierung alter analoger Karten und Pläne
  • Aufmessung von Fassaden als Grundlage für Renovierungsarbeiten
  • Dokumentation von Bauschäden
  • Örtliche Aufmessung und Berechnung von Wohn- und Nutzflächen
  • Anfertigung Grundrißplan und Flächennachweis

beratender Ingenieur

Ihr Vermessungsfachmann in Lüneburg

HSM - Vermessung - Motiv: Lüneburg - Altstadt - Am Sande
HSM - Vermessung - Motiv: Lüneburg - Am Stint
HSM - Vermessung - Motiv: Lüneburg - Rathaus
HSM - Vermessung - Motiv: Lüneburer Kran
HSM - Vermessung - Motiv: Lüneburger Altstadt
HSM - Vermessung - Motiv: Lüneburg Kran & Trauerweide

Allgemeines

Cookie-Richtlinie
© 2023 HSM Vermessung
Rüdiger Mellentin

Kontakt

Dipl.-Ing. R. Mellentin
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Ingenieur

Ostpreußenring 1
(Ecke Stöteroggestraße)
21339 Lüneburg

Bürozeiten

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag:
7.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr

Tel.   04131 / 40 86 89-0
Fax:  04131 / 40 86 89-20
Mail: info@HSM-Vermessung.de
www.hsm-vermessung.de