Amtliche Vermessung
Bildung neuer Flurstücke mit örtlicher Vermessung der alten und/oder neuen Grenzen (Grenzsteine) oder durch Sonderung, d.h. durch häusliche geometrische Festlegung des neuen Grenzverlaufs.
Berechnung der neuen Grundstücksflächen Antrag auf Übernahme in den Katasternachweis Beschaffung der neuen Katasterauszüge zur Eigentumsumschreibung.
Grenzfeststellung und Schlussvermessung zur Bildung neuer Flurstücke nach Ausbaumaßnahmen mit Abmarkung der neuen Grenzen an
Aufnahme des Amtlichen Grenzdokumentes Berechnung der neuen Flurstücksflächen Antrag auf Übernahme in den Katasternachweis mit Beschaffung der neuen Katasterauszüge zur Eigentumsumschreibung.
öffentlich bestellt
Ingenieur-Vermessung
Aufmessung der baulichen Anlagen und Topographie:
Darstellung nach verschiedenen Zeichenvorschriften im beliebigen Maßstab.
Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern:
Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen. Datenschnittstelle mit GIS-Systemen.
beratender Ingenieur
© 2021 HSM Vermessung
Rüdiger Mellentin
Dipl.-Ing. R. Mellentin
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Ingenieur
Ostpreußenring 1
(Ecke Stöteroggestraße)
21339 Lüneburg
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr
Tel. 04131 / 40 86 89-0
Fax: 04131 / 40 86 89-20
Mail: info@HSM-Vermessung.de
www.HSM-Vermessung.de