Unsere Kompetenzen
Basis für erfolgreiches Wirtschaften und verantwortungsvollen Umgang mit unseren Lebensräumen sind umfassende Information, exakte Planung und Rechtssicherheit. Für die vielfältigen Aufgaben im Bereich Grund und Boden – Bebauung – Verkehr benötigen Bürger, Wirtschaft, Verwaltung und Politik gesicherte Angaben.
Wir als Öffentlich bestellte Vermessungs-Ingenieure(ÖbVI) sind die Experten für Erfassung, Auswertung und Anwendung dieser Daten bis hin zur Grundstücksbewertung und Bodenordnung. Die öffentliche Bestellung garantiert unsere besondere Glaubwürdigkeit und unsere Kompetenzen. Wir genießen das Vertrauen aller Beteiligten, weil unsere Berufsordnung Objektivität, Neutralität und hohe Qualität unserer Leistungen garantiert. Wir sind deshalb der kompetente Partner für:
sind als Träger eines öffentlichen Amtes für das jeweilige Bundesland zugelassen. Sie sind beliehene Freiberufler mit vom Staat übertragenen hoheitlichen Aufgaben. Das heißt, sie arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktion und führen deshalb ein Landessiegel.
Zu unseren Kompetenzen gehören zum Beispiel die Durchführung hoheitlicher Grundstücksvermessungen im Kataster und die Beurkundung von Tatbeständen an Grund und Boden. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) trägt Eigenverantwortung und haftet persönlich für seine Arbeit. Die öffentliche Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht.
Aufgrund der hohen Verantwortung und der Bedeutung für unser Eigentums-Sicherungssystem, die das Amt des ÖbVI mit sich bringen, werden die Aufgaben und die Art der Wahrnehmung in Berufsordnungen definiert.
Zu den Grundvoraussetzungen zur Zulassung als ÖbVI gehören ein abgeschlossenes Universitätsstudium, die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit bei einem ÖbVI. Dieser hohe Standard der Ausbildung garantiert eine qualifizierte und fachübergreifende Beratung der Antragsteller bei allen Fragen rund um das Grundstück und seine Bebauung.
Der ÖBVI ist an die staatliche Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen gebunden und unterliegt daher allein dem Leistungswettbewerb. Neben der Wahrnehmung dieser hoheitlichen Aufgaben ist der ÖbVI als Beratender Vermessungsingenieur tätig.
Die Kammer, als Körperschaft Öffentlichen Rechts, setzt vor der Eintragung als Kammermitglied eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und z.B. untadeliges privates und berufliches Verhalten voraus. Jedes Kammermitglied unterwirft sich den Berufspflichten aus dem Kammergesetz. Beratende Ingenieure sind weisungsungebundene, unabhängige, fachlich hochqualifizierte Treuhänder des Bauherren.
Zu den Aufgaben des Beratenden Vermessungsingenieurs zählen sämtliche technische Vermessungsleistungen, wie z.B. Arbeiten der Entwurfs- und Bauvermessung.
Der Beratende Vermessungsingenieur ist an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden und unterliegt daher allein dem Leistungswettbewerb.
Dipl.-Ing. R. Mellentin
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Ingenieur
Ostpreußenring 1
(Ecke Stöteroggestraße)
21339 Lüneburg
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr
Tel. 04131 / 40 86 89-0
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